Sterbefall


Was tun, wenn ein Sterbefall eintritt?

Die Sorge um die sterbenden Mitchristen zählt zu den wichtigsten Aufgaben der christlichen Gemeinde. Christen wollen ihre Mitchristen in der Not des Sterbens nicht allein lassen. Schon die bloße Anwesenheit nahestehender Menschen kann dem/der Sterbenden eine große Hilfe sein. Gemeinsames Gebet und Gesten der Zuwendung zeigen dem/der Sterbenden, dass andere ihn/sie begleiten wollen und mit ihm/ihr Gott um Erbarmen bitten. Ihre Nähe und ihr Gebet werden das gläubige Vertrauen und die Hoffnung des/der Sterbenden auf Christus stärken.

Auch wenn ein Sterbender/eine Sterbende bereits das Bewusstsein verloren hat, können diejenigen, die ihn/sie betend begleiten, aus den Worten der Schrift und aus dem Gebet Trost schöpfen und in ihrem Glauben gestärkt werden. Der österliche Sinn des Sterbens kann auch in Zeichen zum Ausdruck kommen, etwa indem man dem/der Sterbenden das Kreuz auf die Stirn zeichnet, wie es bei seiner/ihrer Taufe geschehen ist, als ihm/ihr das ewige Leben verheißen wurde.

Bitte rufen Sie frühzeitig den Priester, falls Sie für den Sterbenden noch die Krankensalbung wünschen.

Die „Letzte Ölung“ gibt es nicht mehr, eine Salbung von Toten ist in der Sterbeliturgie nicht vorgesehen. Gerne kommt der Priester auch zum Sterbenden, um ihm und den Angehörigen durch das Gebet und die Anteilnahme beizustehen. Sobald der Tod eingetreten ist, spricht eine/r der Anwesenden ein Gebet. Es ist sinnvoll, dazu eine Kerze zu entzünden, die an das Licht erinnert, das die Dunkelheit des Todes erhellt und unseren auferstandenen Herrn symbolisiert. Auch das Segnen und Besprengen des/der Verstorbenen mit Weihwasser ist als Erinnerung an die Taufe und das ewige Leben angebracht.

Nach Eintritt des Todes muss unverzüglich ein Arzt verständigt werden zur Feststellung des Todes, der Todesart und der Todesursache. Bei Nacht besteht die Verpflichtung, die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen nur dann, wenn Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod vorliegen.

Um der Fürsorge für den/die Verstorbene/n gerecht zu werden, sollten die nächsten Familienangehörigen Kontakt zu einem Bestattungsunternehmen herstellen und ihm weitgehend die anfallenden Aufgaben übertragen.

Die Angehörigen dürfen aber bei der Ausübung ihres Verfügungsrechts nicht nach Belieben verfahren, sondern nur unter Beachtung der Pietät und des beherrschenden Grundsatzes des Leichenrechts, nämlich des letzten, möglicherweise nur formlos geäußerten Willens des/der Verstorbenen. Andererseits müssen sie nicht überstürzt den/die Tote/n aus dem Haus schaffen.

Sie können sich Zeit nehmen zum persönlichen Abschied. Grundsätzlich sind menschliche Leichen spätestens erst 36 Stunden nach Todeseintritt in eine öffentliche Leichenhalle zu überführen. In unserer Pfarrgemeinde ist es üblich, den Heimgang eines Mitchristen durch das Totengeläut („Sterbeglocke“) mitzuteilen. Es ist meist am Ende des nächsten Gottesdienstes und lädt die Lebenden ein, des/der Verstorbenen im Gebet zu gedenken.

Es ist ein guter alter Brauch, dass an den Tagen zwischen dem Sterben und dem Begräbnis mit den Angehörigen, Nachbarn und Bekannten für den/die Verstorbene/n gebetet wird (Sterberosenkranz oder andere Gebetsform).

In diesen Tagen findet in der Regel auch eine Aussegnungsfeier statt, meistens in der Aussegnungshalle. Neben dem Sarg brennt dabei ein Kerzenlicht, ein Gefäß mit Weihwasser wird vor dem Sarg aufgestellt. Meistens schmücken Blumen den Sarg. Beim Begräbnis erweist die Kirche dem/der Verstorbenen einen Dienst geschwisterlicher Liebe. Sie gedenkt dabei des Todes und der Auferstehung des Herrn und spricht den Trauernden christlichen Trost zu. In einer Ansprache soll das Leben und das Lebenswerk des/der Verstorbenen dankbar gewürdigt werden. Für diesen Zweck ist ein vorausgehendes Gespräch mit dem Pfarrer sinnvoll.

Die Beisetzung darf frühestens 48 Stunden nach Todeseintritt stattfinden und soll vor Ablauf von 96 Stunden erfolgen. Sofern eine Grabstelle nicht zur Verfügung steht, muss für eine solche gesorgt werden.

Unsere Sorge um die Verstorbenen endet nicht mit der Beerdigung. Es gibt viele Formen, die helfen können, das Gedächtnis an die Heimgegangenen lebendig zu halten.

Es ist ein schöner Brauch, ein Sterbebild drucken zu lassen und an die Teilnehmer des Beerdigungsgottesdienstes verteilen zu lassen. Der Grabstein erinnert an den Namen, an den Geburts- und Sterbetag, und kann mit einem christlichen Symbol Auferstehungshoffnung dokumentieren. Messintentionen, besonders in den ersten sechs Wochen nach dem Tod und zum Jahresgedenken laden zum gemeinsamen Gebet für die Verstorbenen ein.

 

Wo Trauer ihren Platz findet

Gegen den Tod von Freunden oder Angehörigen kann sich niemand wehren. Aber es muss auch niemand allein bleiben mit seiner Trauer. Denn es gibt ein neues Gesprächsangebot. Maria Witt ist die Gemeindereferentin in der katholischen Pfarrei Wernberg-Köblitz. Sie hat seit vielen Jahren Erfahrung im Umgang mit Trauernden, mit Verlust und Trost. Ihr zur Seite steht Rita Büttner. Sie ist ehrenamtliche Trauerbegleiterin und Hospizhelferin. Sie wohnt in Wernberg-Köblitz und so haben es beide nicht weit in das Pfarrheim in Unterköblitz an der Pfarrer-Schreyer-Straße, wo das Trauer-Frühstück stattgefindet. Es wird einmal im Monat angeboten.

Das Kind stirbt bei einem Unfall, der Partner nimmt sich völlig unerwartet das Leben, eine schwere Krankheit reißt die beste Freundin in den Tod: Besonders bei plötzlichen Verlusten kann Trauer Menschen für lange Zeit aus der Bahn werfen. Das Trauer-Frühstück ist ein geschützter Ort, an dem Trauer erlaubt ist. Es ist ein Ort, wo man anderen Trauernden begegnen, sich mit ihnen austauschen und Stärkung für den persönlichen Trauerweg erfahren kann.

Es geht also nicht darum, miteinander zu plaudern und Kaffee zu trinken, wie der Name Trauer-Frühstück suggerieren könnte. Sondern es soll ein geführtes Gespräch sein. Wer redet, tut das nur, wenn er das Holzherz, das „Redeherz“ in der Hand hat, das herumgereicht wird. Niemand muss sich äußern, aber alle Gespräche werden vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht. Frau Witt und Frau Büttner  stehen auch zu Einzelgesprächen zur Verfügung.

Beim ersten Treffen hat sich jeder reihum vorgestellt. „Wer bin ich? Was ist mir passiert?“, lauten die Leitfragen, „wie ist meine jetzige Lebenssituation, was bewegt mich am meisten, wovor fürchte ich mich?“

Wenn die Menschen zu erzählen beginnen, dann sind zehn Teilnehmer am Trauer-Frühstück – wie beim ersten Mal – fast zuviel. Darauf weist Rita Büttner hin, die entsprechende Erfahrungen auch schon in Weiden gemacht hat. So würde man sich  überlegen müssen, ob man nicht zwei Gruppen anbiete. „Denn wenn jemand spricht, hören alle anderen zu, Nebengeplauder sollte es nicht geben.“ Aber das benötigt natürlich Zeit. Je mehr Zeit, desto mehr Menschen anwesend sind. Und es darf auch emotional zugehen: „Gefühle und Tränen haben ihre Berechtigung.“

Und auf was kommt es am Ende an, abgesehen von der Tröstung im Kreis anderer Trauernder? „Die Trauer“, sagt Rita Büttner, „ist ein Weg, um zu lernen, wieder zu leben“.

Unbenannt

 

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